Zur Erfüllung der vielen wichtigen Aufgaben braucht die öffentliche Hand (auch unser Landkreis) sehr viel Geld. Dieses bekommt sie letztlich über Steuern dann, wenn „die Wirtschaft brummt“ und Arbeitsplätze entstehen. Auch aus diesem Grund wird mein besonderes Augenmerk auf die Wirtschaftsförderung im Nürnberger Land „als Chefsache“ gerichtet sein. Die Europäische Metropolregion Nürnberg bietet dabei auch für uns eine ausgezeichnete Plattform zur Entwicklung der Marke „Nürnberger Land“ mit unverwechselbarem Wiedererkennungseffekt (corporate identity).
Sie wird für einen herausragenden Mix an Standortfaktoren stehen:
- verkehrliche Erschließung
- bezahlbare Gewerbeflächen
- motivierte und bestens ausgebildete Mitarbeiter
- Kindertagesstätten, Spielplätze, (weiterführende) Schulen
- medizinische Versorgung
- Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Naherholung
- erschwingliche Baugrundstücke
- intakte dörfliche oder kleinstädtische Gemeinschaften mit unzähligen Vereinen und gewaltigem ehrenamtlichen Engagement
- Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach als nahe gelegene Städteachse mit Hafen und Flughafen
- gesunde Natur und Umwelt und
- funktionierende Verwaltungen und damit Planungs- und Rechtssicherheit.
Kern meiner Anstrengungen werden sowohl die Pflege der bestehenden Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe als auch die professionelle Bemühung um Neuansiedlungen sein. Dabei wird mein Augenmerk insbesondere auf den zukunftsträchtigen Branchen für hochqualifizierte Mitarbeiter und vor allem auf den ländlichen Gebieten unseres Landkreises liegen. So kann einer drohenden „Landflucht“ entgegen gewirkt werden. Zudem werde ich für eine echte Entbürokratisierung auf der gesetzgeberischen Ebene (EU, Bund und Land) kämpfen.
Der meiste „Schwachsinn“ (O-Ton), über den sich Unternehmen beklagen, kommt nämlich von den Gesetzgebern und nicht nur von den Verwaltungen!
Wir Freien Wähler werden solche Fälle immer wieder sachkundig aufgreifen. Parteipolitische Landräte tun sich da naturgemäß schwerer: Ihre eigenen Parteifreunde sind ja als Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestags und des Landtags die Gesetzgeber in Regierungsverantwortung.